Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

MV EDV GmbH
Carl-Hopp-Straße 4b
18069 Rostock

 

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen und Leistungen der MV EDV GmbH werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“ genannt) erbracht.

(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Die MV EDV GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam

  • 2 Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragserteilung, Kündigung, Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Besondere Hinweise

(1) Die Angebote seitens MV EDV GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(3) Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

(4) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.

(5) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

(6) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht von dem Kunden innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird.

(7) Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

(8) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

MV EDV GmbH
Carl-Hopp-Straße 4b
18069 Rostock

Fax: +49 (0) 381-26057888

(9) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die MV EDV GmbH mit deren Empfang.

(10) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert der MV EDV GmbH zu, dass alle Daten, die der Kunde an die MV EDV GmbH übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an die MV EDV GmbH zu übermitteln.

(2) Die MV EDV GmbH ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

(3) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu zahlen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme der MV EDV GmbH nicht beeinträchtigt wird.

(6) Die MV EDV GmbH ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus „§3 Pflichten des Kunden“ durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

  • 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten unsere jeweils aktuellen Preise, sofern mit dem Kunden nicht auf Grundlage eines Angebotes individuelle Preise vereinbart wurden. Preisangaben verstehen sich immer netto, sofern die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen auf Basis effektiv geleisteter Projektstunden abgerechnet. Arbeiten während der Nachtzeit von 17.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt für die Tage Montag bis Freitag zur Nachtzeit sowie an Samstagen ganztägig mit dem um 100 Prozent erhöhten Stundensatz und an Sonn- und Feiertagen mit dem um 100 Prozent erhöhten Stundensatz, der sich aus dem jeweiligen Tageshonorar ergibt. Reisezeiten werden zu 50 Prozent des jeweiligen Tageshonorars in Rechnung gestellt. Fahrtkosten, Spesen und Kosten für Unterbringung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3) Unsere Entgelte werden nach Abschluss der beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt. Ist eine Projektdauer von mehr als 1 Monat vereinbart oder erforderlich, werden erbrachte Aufwände an jedem Monatsende in Rechnung gestellt.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(6) Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 5 Lieferzeit, Lieferung

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die MV EDV GmbH behält sich das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung innerhalb der angegebenen Lieferfristen vor, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.

(8) Storniert der Kunde eine Bestellung ganz oder teilweise, so können wir 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.

(9) Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

  • 6 Gefahrenübergang, Verpackungskosten

(1) Die Lieferungen erfolgen ab Rostock (Erfüllungsort). Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Besteller über.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

  • 7 Prüfung der Leistung / Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Mangelbeseitigung findet an unserem Firmensitz statt. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vor uns bei dem Kunden montiert worden ist. Etwaige Transport- und Wegekosten übernehmen wir nicht.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

  • 8 Datensicherung und Virenschutz

(1) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für einen Datenverlust bei Arbeiten oder Tätigkeiten, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Jeder Kunde hat vor Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, die durch die MV EDV GmbH durchgeführt werden sollen, eine Datensicherung auf externen Datenträgern durchzuführen.

(2) Die Verantwortung für die tägliche Überprüfung ordnungsgemäßer Datensicherung und die Aktualisierung von Einrichtungen zum Virenschutz liegen ausschließlich beim Kunden.

(3) Die Aktualität zur Sicherheit von Firewall- und VPN-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden.

  • 9 Herstellergarantie und Gewährleistung

(1) Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend, d.h. unsere Gewährleistungspflicht ist auf den Inhalt der Garantie beschränkt. Alle Ansprüche aus den Herstellergarantien werden an den Kunden abgetreten. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir zum Teil Systeme vertreiben, die im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen diesen nur zum Teil. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.

  • 10 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum.

(2) Nach Mahnung ist die MV EDV GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

(3) Wird die Ware vom Kunden weiterverarbeitet, so entsteht ein Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes.

(4) Die aus Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die MV EDV GmbH ab.

  • 12 Test- und Leihstellungen

(1) Für Test- und Leihstellungen gelieferte Waren bleiben im Eigentum der MV EDV GmbH. Der Kunde hat die Verpflichtung, die Ware nach Ablauf der vereinbarten Dauer, im Originalzustand fristgerecht zurück zu senden.

  • 13 Patent- und Urheberrechte

(1) An durch die MV EDV GmbH entwickelte Software behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung untersagt.

(2) Für die Verletzung von etwaigen Patentoder sonstigen Schutzrechten können wir nicht haftbar gemacht werden.

  • 14 Faire Nutzung (Fair Use Policy)

(1) Alle unbegrenzten Pauschalangebote basieren auf dem Gedanken der fairen Nutzung des Kunden. Dieses Verhalten einer „fairen“ Nutzung wird bei allen unbegrenzten Pauschalangeboten vorausgesetzt. So werden zum Beispiel folgende Aktivitäten des Kunden nicht von der fairen Nutzung abgedeckt:

  • Downloadportale z.B. für Gameserver, Patches, CDs, DVDs, Images etc.
  • Videoportal wie z.B. YouTube, myVideo oder Clipfish
  • Filesharing jeglicher Art
  • TOR-Server oder andere Dienste die zur Anonymisierung genutzt werden können
  • Streamingserver jeglicher Art
  • Überbeanspruchungen jeglicher Art die die begrenzten Ressourcen so stark beanspruchen, dass andere Kunden darunter leiden

Sollte eine überdurchschnittliche Beanspruchung von Ressourcen auftreten, so behält sich die MV EDV GmbH das Recht vor die betroffene Dienstleistung nach einem ersten freundlichen Hinweis und nach mehrmaliger Verwarnung zu begrenzen, zu sperren und nachzuberechnen.

  • 15 Bonitätsauskunft

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die MV EDV GmbH eine Bonitätsprüfung durchführt und die Daten dauerhaft speichert.

  • 16 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

(1) Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

  • 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Rostock; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Abschnitt II: Sonderregelungen für Domains, Webhosting, E-Mail und Shops

  • 1 Domainregistrierung

(1) Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Die MV EDV GmbH wird im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.

(4) Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch die MV EDV GmbH nicht übernommen werden.

  • 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen gesetzliches Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (oder rechtsextremistischer) Natur sind. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.

(4) Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.

(5) Der Kunde beachtet die mengenmäßige Begrenzung von Inklusivleistungen und wird diese nicht überschreiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Inklusiv-Traffic bei einem Paket um mehr als 15 Prozent überschritten wird, wird die MV EDV GmbH den Kunden darüber informieren. Die MV EDV GmbH hat das Recht dem Kunden ein entsprechendes Paket mit höherem Trafficvolumen anzubieten. Sollte das Vertragsangebot durch den Kunden abgelehnt werden, hat die MV EDV GmbH das Recht das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

(6) Die MV EDV GmbH hat alternativ das Recht, bei einer in 2.5 genannten Traffic-Überschreitung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen auszuüben.

(7) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann die MV EDV GmbH den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann die MV EDV GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Domain löschen lassen.

  • 3 Inhalt der Webseiten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach dem Teledienstegesetz).

(2) Mit der Übermittlung der Webseiten (an den Provider) stellt der Kunde die MV EDV GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, welches andere Personen oder Personengruppen in Ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert außerdem eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung dieser Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, der entsprechenden Organisationen zu entrichten. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder rechtsradikalem Inhalts sind. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Es ist ausdrücklich untersagt von den Servern der MV EDV GmbH in irgendeiner Weise so genannte „Massen-E-Mails“,  „Spam-E-Mails“ oder ähnliches zu versenden.

(3) Die Kosten für eine Sperrung, sowie die Kosten für den bestehenden Vertrag trägt in einem Fall, bei dem die Sperrung durch einen Verstoß gegen geltendes Recht durch den Kunden verursacht wurde, weiterhin der Kunde.

(4) Die MV EDV GmbH behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

  • 4 Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens

(1) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Übertragung seiner Webinhalte in das Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, die MV EDV GmbH von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich die MV EDV GmbH vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

  • 5 Reaktion der MV EDV GmbH bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann die MV EDV GmbH die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

(2) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann die MV EDV GmbH auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann die MV EDV GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(3) Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann die MV EDV GmbH statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

(4) Versendet der Kunde Spam-Mails, kann die MV EDV GmbH die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

(5) Die MV EDV GmbH kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

(6) Der Entgeltanspruch der MV EDV GmbH besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

  • 6 Verfahren bei Vertragsbeendigung

(1) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers.

(2) Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann die MV EDV GmbH die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Die MV EDV GmbH weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

(3) Alternativ kann die MV EDV GmbH die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

(4) Beendet die MV EDV GmbH den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann die MV EDV GmbH nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Stand 10.09.2020